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Profil

​​Selbstverständnis der Muslimischen Juristenvereinigung "Forum Recht & Islam"

Die Idee der Gründung einer Muslimischen Juristenvereinigung, dem Forum Recht & Islam (FRI), ist aus der Mitte der muslimisch-juristischen Community in Frankfurt am Main entsprungen. Es fehlte an einer solchen Vereinigung, welche sich gesellschaftsrelevanten Themen an der Schnittstelle zwischen Recht und Religion annahm. Aus dieser Motivation wurde das Forum Recht & Islam im November 2014 in Frankfurt am Main gegründet.

Das Forum wird durch wissenschaftliche Beiträge und die Organisation von Konferenzen und Vorträgen rechtswissenschaftliche Themen mit muslimischen Bezug an die Justiz, der Verwaltung und der Rechtswissenschaft näherbringen. Zudem wird der akademische Austausch zwischen am Recht und Religion interessierten Studenten, Rechtsreferendaren, Wissenschaftlern und Praktikern gefördert. Zusätzlich werden Vorträge und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit organisiert, um das Verständnis von Problematiken an der Schnittstelle Recht und Islam zu fördern. Insgesamt wird damit auch die Verständigung und Toleranz zwischen den verschiedenen Völkern und Religionen in der Gesellschaft sowie in der juristischen Wissenschaft und Community erreicht. In diesem Zusammenhang versteht sich das Forum nicht nur als Sprachrohr für Muslime, sondern besonders als kritische Plattforum zur Diskussion über Gesetze, Legislativvorhaben sowie Menschen- und Grundrechte mit Bezug zur Religion und friedlichen Zusammenleben im Allgemeinen. 

Der Zweck des Vereins

Der gemeinnützige Zweck des Vereins liest sich in Art. 2 der Satzung des Vereins wie folgt:

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Bildung der am Recht und Islam interessierten Bürgerinnen und Bürger.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen an der Schnittstelle zwischen Recht und Islam verwirklicht:
    • Erarbeiten von wissenschaftlichen Texten und deren Veröffentlichung,
    • Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Vorhaben,
    • Abhaltung von öffentlichen Tagungen, Podiumsdiskussion und Vorträgen zur Vermittlung der wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse an die Allgemeinheit,
    • Abhaltung von Informationsveranstaltungen für die Justiz, die Verwaltung, die Rechtsanwaltschaft und Lehre,
    • Abhaltung von Informationsveranstaltungen für rechtsinteressierte Schüler, Rechtsstudenten oder Studenten mit besonderem Interesse am Recht sowie Rechtsreferendare zur Vorbereitung auf das Studium, das Referendariat oder das Berufsleben.

Was FRI nicht ist

Das Forum Recht & Islam beschäftigt sich nicht mit theologischen oder islamwissenschaftlichen Fragestellungen. Zwar können in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung Themen aus der Religionswissenschaft von Relevanz sein, diese werden jedoch, falls erforderlich, von externen Gutachtern evaluiert. Auf diese Gutachten beziehen wir uns in der Beurteilung, inwieweit ein konkretes Verhalten von der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG gedeckt ist oder nicht.

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