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Mehrehen

Sind Mehrehen in Deutschland zulässig?

Kurzantwort: Mehrehen sind in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Ehen, die im Ausland zwischen nicht-deutschen Staatsbürgern geschlossen wurden, können, solange keine rechtlichen Verstöße vorliegen, anerkannt werden.

In Deutschland werden Mehrehen nicht durch das Grundgesetz gemäß Artikel 6 Absatz 1 GG geschützt. Es gilt vielmehr, dass die Ehe eine Ein-Ehe, also eine Verbindung zwischen zwei Personen, sein muss.1 Allerdings fallen auch Ehen, die im Ausland rechtmäßig zwischen zwei Ausländern geschlossen wurden, unter den Schutz des Grundgesetzes.2 Wenn eine im Ausland zwischen Ausländern geschlossene Mehrehe in Deutschland als ungültig erklärt werden soll, müssen dafür jedoch konkrete Rechtsverletzungen vorliegen, wie z.B. im Falle von Zwangsehen.3

Beispielsbeschluss zu einer Mehrehe in Deutschland:

Ein Mann, der bereits verheiratet und deutscher Staatsbürger war, heiratete in Pakistan eine zweite Frau. Die Verwaltungsbehörde beantragte die Aufhebung der zweiten Ehe. Nach §§ 1306 BGB, 13 EGBGB darf eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die verheiratet ist, keine weitere Ehe mit einer anderen Person schließen. Das Oberlandesgericht Frankfurt prüfte, ob eine Ausnahme aufgrund unzumutbarer Härte für den Mann oder dessen Kinder vorliegt, lehnte dies jedoch ab und entschied, die Ehe aufzuheben.4


1 BVerfGE, Beschluss v. 07.10.1970, Az. 1 BvR 409/67.

2 Dürig/Herzog/Scholz/Badura, 103. EL Januar 2024, GG Art. 6 Rn. 44.

3 v. Münch/Kunig/Heiderhoff, 7. Aufl. 2021, GG Art. 6 Rn. 252; Staudinger/Mankowski, Art. 13 EGBGB Rn. 251.

4 OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.07.2005 - 4 WF 70/05.

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